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Qualitätssicherung beginnt in der ärztlichen Fortbildung

Dr. med. Johannes Müller-Steinmann.

Dr. med. Johannes Müller-Steinmann
Ärztlicher Leiter
Geschäftsführer der Kiel Medical Academy

Bei der Organisation von Fortbildungen auf Qualitätssicherung zu setzen, liegt aus meiner Sicht in der Natur der Sache. Unsere Fortbildungen sollen Ärzten und anderen Heilberuflern zu neuen Fertigkeiten und neuem Wissen verhelfen. Selbstverständlich müssen die Fortbildungen dafür selbst beständig hinterfragt, aktualisiert und verbessert werden – nur dann können sie leisten, wofür sie da sind.

Auf der inhaltlichen Seite muss die permanente Fortschreibung und Aktualisierung der Fortbildungen garantiert sein. Hierfür sind solide Prozesse von Informationsgewinnung und Wissensmanagement zu etablieren. In regelmäßigen Abständen wird auf dieser Basis jede Fortbildung komplett überarbeitet – in dringenden Fällen natürlich aber auch ad hoc.

Die organisatorische Seite ist mindestens ebenso entscheidend für die Kundenzufriedenheit. Der wichtigste Schlüssel hierfür ist Feedback. Wir führen nach jeder Fortbildung Befragungen unter den Teilnehmern durch, um Schwachstellen in Ablauf und Service auszumerzen und Vorschläge für Verbesserungen einzuholen. Diese Befragungen werden in regelmäßigen Abständen quantitativ und qualitativ erfasst. Unser Team prüft dann in einem intensiven Diskussionsprozess, von welchen Optimierungen die meisten Fortbildungsteilnehmer profitieren. Diese setzen wir um – und können unsere Fortbildungen für die Kunden so stetig verbessern.


Karriereberatung und mehr:

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Dr. Peter Müller, langjähriges Vorstandsmitglied des Medizin-Management-Verbands, entwickelt auch die Kooperationen mit anderen Verbänden, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen

Weitere Services für unsere Mitglieder

Wir sind seit vielen Jahren als Verband Mitglied im Dachverband der Führungskräfteverbände in Deuschland  – ULA, United Leaders Association.
Unsere Mitglieder profieren damit zugleich von den Services der ULA.

Neu im Angebot dabei:

 

Mehr Infos dazu: https://www.medizin-management-verband.de/mitgliedschaft/

 


Studie: Recruiting in Kliniken – Digitaler Wandel kündigt sich an

Portraitfoto.
Prof. Dr. med. Prof. Dr. med. Dr. rer. pol. Konrad Obermann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Mannheimer Institut für Public Health, Sozial- und Präventivmedizin (MIPH) der Universität Heidelberg und wissenschaftlicher Leiter der ggma Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse, die als operativer Partner der Studie fungierte.

Digitales Recruiting von Ärzten ist für Kliniken interessant, auch wenn es noch selten genutzt wird: Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie des Medizin-Management-Verbands, für die Personalverantwortliche in Kliniken befragt wurden. „Zwar nutzen erst 12,7 Prozent von ihnen digitale Rekrutierungsmaßnahmen in größerem Umfang, aber mehr als die Hälfte schätzt sie als dienlich ein“, bilanziert Studienautor Prof. Dr. med. Dr. rer. pol. Konrad Obermann.

Analoge Instrumente stoßen an ihre Grenzen

Nach Obermanns Einschätzung kündigt sich in diesem Bereich ein digitaler Wandel an, denn mit traditionellen Instrumenten wie Anzeigenschaltungen in Printpublikationen oder Recruiting-Arbeit auf Kongressen und Messen lasse sich der Bedarf an Fachkräften nicht mehr decken: „Derzeit sind in mehr als der Hälfte der Kliniken Stellen unbesetzt“, berichtet Obermann. In den meisten Fällen fehlten Assistenzärzte, in rund einem Drittel auch Oberärzte. „In rund 13 Prozent der Fälle hat der Arztmangel sogar zu einer vorübergehenden Stilllegung von Betten geführt.“

Digitales Recruiting im Relevanz-Ranking bereits auf Platz 3

Für den Wandel spricht auch, dass die Teilnehmer der Studie digitalen Recruiting-Werkzeugen grundsätzlich eine hohe Relevanz zumessen: Im Ranking liegen sie auf Platz 3 – direkt nach Empfehlungen aus dem Kollegenkreis und Kontakten des Chefarztes, und weit vor den klassischen Instrumenten.

Personaler wünschen sich digitales Erstgespräch

Dass digitale Instrumente bei der Besetzung von Arztstellen noch selten genutzt werden, hat mehrere Gründe: Neben dem fehlenden persönlichen Kontakt bei digitalen Auswahlverfahren beklagten die Personalverantwortlichen, dass die bisher verfügbaren Plattformen zu teuer und oftmals nicht technisch ausgereift seien. Einige äußerten zudem Zweifel an einer ausreichenden Verbreitung und Bekanntheit bei Bewerbern. Im Rahmen der Studie gab es auch konstruktive Anregungen – beispielsweise den Vorschlag, digitale Bewerbungen mit der Möglichkeit eines digitalen Erstgesprächs zu verknüpfen.

Vorstellung von Best-Practise-Beispielen in Planung

In der Folge der Studie plant der Medizin-Management-Verband nun einen Reader, der Best-Practise-Anwendungen des digitalen Recruiting vorstellt. Interessenten können sich unter info@medizin-management-verband.de vormerken lassen, um den Reader bei Erscheinen zu erhalten.

Die vollständigen Ergebnisse der Studie finden Sie hier: Recruiting in Kliniken: Digitaler Wandel kündigt sich an


Engpass Chefarzt – erfolgreich im „war for talents“:

Employer Branding in einer digitalen Welt

Unbesetzte Chefarzt-Stellen – wie ist das möglich? Extrem hohe Kosten für Anzeigen, Headhunter, Job-Portale und Employer-Branding-Programm: Der „war for talents“ hat noch nicht richtig begonnen und schon sind die Hilferufe der HR-Verantwortlichen unüberhörbar.

Haben Oberärzte keine Lust mehr auf Karriere, sind Chefarzt-Positionen nicht mehr gefragt? Oder liegt es an der Art und Weise wie derzeit Chefarzt-Stellen ausgeschrieben werden? Entsprechen analoge oder digitale Stellen-Anzeigen oder Karriereseiten nicht oder nicht mehr den Bedürfnissen potenzieller Bewerber?

Mit diesen beiden Fragen beschäftigt sich Wolfgang Bachmann, CEO von Jofodo, in seinem Beitrag zu dem Buch: „Die Zukunft der Arbeit im Gesundheitswesen“.

Er und sein Team haben dazu im Rahmen einer telefonischen Umfrage unter Personalverantwortlichen in Krankenhäusern nach Antworten gesucht und diese den Antworten, die die in Interviews mit Ober-, ltd. Ober- und Chefärzten gegeben wurden, gegenübergestellt.


Pflegekräfte der Zukunft: Intensive Analyse- und Planungphase

In Kooperation mit Experten aus dem Bereich der internationalen technischen Zusammenarbeit und der interkulturellen Weiterbildung werden aktuell konkrete Möglichkeiten für ein groß angelegtes Projekt zur strukturierten Pflege-Migration geprüft. Hierzu gehören neben Gesprächen mit Krankenhaus- Leitungen und Pflege-Experten auch Sondierungen auf den Philippinen und bei den zuständigen deutschen und philippinischen Behörden.

 

Professor Dr. med. Dr. rer. pol. Konrad Obermann ist im intensiven Austausch mit Fachleuten und Praktikern.


 

Im Mitgliedsbeitrag inklusive: Arbeitsrechtsberatung


Mitglieder des Medizin-Management-Verbands erhalten Beratung zu allen arbeitsrechtlichen und berufsbezogenen Fragen. Diese ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Rechtsanwalt Ludger Ramme, Hauptgeschäftsführer der „United Leaders Association“ (ULA) und Kooperationspartner des Verbands, erklärt wie Mitglieder vom Angebot „Rechtsberatung“ profitieren:

 


 

Urteil: Teilnahme am Personalgespräch trotz Arbeitsunfähigkeit

Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber ein Personalgespräch auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit mit einem Mitarbeiter führen, sofern er dafür dringende betriebliche Gründe hat und das persönliche Erscheinen des Arbeitnehmers zwingend erforderlich ist. Neben diesen Voraussetzungen muss der Arbeitnehmer natürlich auch gesundheitlich in der Lage dazu sein vor Ort zu erscheinen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

 


 

Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dürfen Arbeitgeber Arbeitnehmern, die unbefristet angestellt sind, für einen befristeten Zeitraum höherwertige Tätigkeiten übertragen oder auch andere Vertragsbedingungen befristet ändern.

Gerade Führungskräften übernehmen häufig leitende Aufgaben, die zeitlich begrenzt sind. Wiederholte Befristungen sind dabei ebenfalls zulässig.

Im konkreten Fall sollte der Arbeitnehmer stets prüfen, ob die Gründe und Maßstäbe hierfür angemessen sind und dem Befristungsgesetz entsprechen.